Back in Action – das sind die Auflagen

Restart

Wir freuen uns, dass wir zurück sein dürfen und wieder so richtig loslegen können. Einige Auflagen gibt es natürlich, insbesondere mit dem Testen und dem Tragen von FFP2 Masken. Hier halten wir uns an die Regeln, die vom ÖFB ausgearbeitet wurden und sich an den Vorgaben des Ministeriums orientieren.

Es herrscht beim Betreten ausnahmslos Registrierungspflicht, wenn die Sportstätte für länger als 15 Minuten betreten wird!

FFP2 Masken und Abstand

  • Auf Sportstätten muss – außer bei der Sportausübung selbst und in den Feuchträumen – von Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu jeder Zeit eine FFP2–Maske getragen werden, gleich ob man sich im Freien oder geschlossenen Räumlichkeiten aufhält. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen kann der Mindestabstand von 2 Metern unterschritten werden. Ansonst gilt außerhalb der Sportausübung stets die Verpflichtung zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

Tests

Wie in allen Einrichtungen gilt, zum Betreten der Sportstätte muss ein Test, eine Bestätigung über die Impfung oder einer über eine Genesung vorgelegt werden. Das gilt für alle ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, wobei die Kinder ihre Schultests verwenden können. Die Zeiträume, für die die Tests gelten sind wie folgt:

  • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
  • Selbsttest unter Aufsicht – 48h gültig
  • Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig
  • Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
  • Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
  • Schultests werden anerkannt: 48h gültig

Nachwuchs

Die Tests, die die Kinder in der Schule machen, gelten – mitbringen. Ungetestete Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, können nicht am Training teilnehmen.

Erwachsene

ALLE, die bei Training oder Spielen dabei sind, sei es als  Zuschauer, TrainerIn oder SpielerIn, etc. müssen getestet sein wenn sie beabsichtigen, länger als 15 Minuten auf der Sportstätte zu verweilen, es gelten für einen Test die angeführten Gültigkeitsdauern.

Selbsttests und Selbsttests unter Aufsicht

Der digitalgestützte “Wohnzimmertest” gilt für 24 Stunden. Eine komfortable Alternative bietet der Selbsttest unter Aufsicht, wie er auch in Krenglbach im Vereinshaus am Ortsplatz angeboten wird.  Die Testzeiten sind:

  • Dienstag – 16 – 18 Uhr
  • Donnerstag 16 – 18 Uhr
  • Samstag 10 – 12 Uhr

Ausnahme vom Test: geimpft / genesen

Für bereits geimpfte Personen gelten folgende Zeiträume:

  • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • Bei einer Zweitimpfung wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.

Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises nicht älter als 3 Monate)

Covid19 Beauftragter

Unser Covid19 Beauftragter ist Wolfgang Schwetz. Seine Aufgabe ist nicht, allen auf die Finger bzw. Masken zu klopfen oder jeden Test einzeln zu überprüfen. Er ist Ansprechpartner für Fragen zum Präventionskonzept und für die Behörde, kennt das Präventionskonzept und sorgt dafür, dass alle entsprechend gebrieft sind.  Die Umsetzung muss von den Bereichsverantwortlichen z.B. Kontrolle der Tests bei den Kindern durch die Nachwuchstrainer oder Kontrolle der Voraussetzungen für den Zutritt durch die Kassiere beim Eintritt zu den Spielen.

Weiterführende Informationen

Unter den folgenden Links findet ihr weitere Informationen:

 

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